Einbehaltene Mietkaution zurückgeholt
Ausgangslage
Nach dem Auszug behielt der Vermieter 2.400 € Kaution ein – angeblich für „Schönheitsreparaturen“.
Was wir getan haben
Wir prüften Mietvertrag und Übergabeprotokoll, stellten fest, dass die Klausel der BGH-Rechtsprechung widerspricht, forderten die Rückzahlung und leiteten die Durchsetzung ein.
Ergebnis
Der Mandant erhielt 2.100 € zurück.



